„Das neue Infektionsschutzgesetzt ist auf den Weg gebracht worden.

Die indirekte Impfpflicht für Sars-Cov 2 steht bevor!

Am Freitag den 6.11.20 fand die 1. Lesung im Bundestag statt! Jetzt findet die Ausarbeitung im Gesundheitsausschuss statt. In der Woche vom 16.11.20 bis 20.11.20 soll die 2. und 3. Lesung stattfinden und das Gesetzt verabschiedet werden. 

Leider wird in den Mainstreammedien nur über den §28a berichtet aber nichts über den noch viel schlimmeren §36!

In diesem steht:

Menschen, die nach Deutschland einreisen und eventuell „einem erhöhten Infektionsrisiko“ für COVID-19 ausgesetzt waren, sollen in Zukunft verpflichtet werden können, eine Impfdokumentation bezüglich SARS-CoV-2 vorzulegen.

Das Infektionsrisiko gilt als erhöht, wenn man sich in einem ausländischen Risikogebiet (und zwar ab dem Tag nach Veröffentlichung auf der RKI-Webseite) aufhält.

Mit Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug sollen Betroffene nur noch nach Deutschland reisen dürfen, wenn sie die Impfung vor der Beförderung nachweisen!

Das bedeutet: Man soll keine Auslandsreise mit diesen Verkehrsmitteln mehr antreten können, ohne sich vorher impfen zu lassen – denn das Zielgebiet kann von einem Tag auf den anderen zum Risikogebiet erklärt werden.

Damit wird die Rückreise unmöglich, es sei denn, man lässt sich noch vor Rückreise im Ausland impfen! 

Die Impfdokumentation soll bei Grenzübertritt stichprobenartig polizeilich kontrolliert und mit den Reisedokumenten abgeglichen werden. Das soll auch für ein ebenfalls notwendiges ärztliches Zeugnis „oder Testergebnis“, dass COVID-19 nicht vorliegt, gelten.

Es wird explizit erwähnt, dass das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch diese und weitere Regelungen eingeschränkt wird.

Menschen sollen sich zudem digital melden müssen und dabei u.a. ihre Aufenthaltsorte „bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise“ angeben. Das dafür zum Einsatz kommende „elektronische Melde- und Informationssystem“ soll vom RKI eingerichtet und von einem „externen IT-Dienstleister“ z. B. die bestehende Telematik Infrastruktur im Gesundheitssystem umgesetzt werden. Die Daten dürfen zwar von der zuständigen Behörde nur eingeschränkt und maximal 14 Tage nach Einreise verwendet werden, aber über die Datennutzung durch den Dienstleister ist hier nichts festgelegt.

Obiges soll flexibel für alle Krankheiten gelten, die „zur Feststellung [einer] epidemischen Lage von nationaler Tragweite geführt“ haben.

All diese Pflichten sollen durch Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden dürfen.

Nachzulesen sind diese und noch viele weitere GRAVIERENDE EINSCHRÄNKUNGEN UNSERER FREIHEIT im aktuellen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (unter anderem § 36 Abs. 8 und 9 IfSG sollen stark erweitert werden).

DAS WÄRE DIE EINFÜHRUNG DER IMPFPFLICHT FÜR ALLE, DIE NOCH REISEN WOLLEN ‼️

Dieses Vorhaben ist dann individuell erweiterbar. Hast du keinen Immunitätsausweis kannst du nicht mehr an Veranstaltungen teilnehmen, oder bestimmte Berufe ausüben.

Gleiches erleben wir bereits, mit der im März eingeführten Masernimpfpflicht. Da heißt es auch, sie wäre nicht verpflichtend. Dennoch sind damit Kitaplätze, die Schulpflicht und bestimmte Berufsgruppen verbunden. Ohne Nachweis einer Masernimpfung oder eines Titer Nachweis bekommen Eltern keinen Kitaplatz mehr, oder Arbeitnehmer werden nicht mehr in bestimmten Berufen eingestellt. Menschen die eine Impfunfähigkeitsbescheinigung haben, werden mittlerweile sehr oft dem Gesundheitsamt gemeldet und diese Bescheinigungen in Frage gestellt.

Gesetzentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf

Auch wenn es noch keinen aktuellen zugelassenen Impfstoff gibt, er wird mit ganz großer Sicherheit in kürze zugelassen.“

Fazit:

In Brasilien wurde die Verabreichung des chinesischen Impfstoffes aufgrund der heftigen Nebenwirkungen wieder eingestellt.

In Deutschland will man, ungeachtet unerforschter Nebenwirkungen, die systemrelevanten Berufszweige sowie die „Gefährder“ zuerst impfen.

Eine gesundheitliche Tragödie kündigt sich an und das Volk ersehnt sie regelrecht. Aus Angst vor einem selbst hergestellten (also menschengemachten) Virus mit einer Mortalitätsrate von unter 0,5% opfert es das Leben der eigenen Kinder und Enkel durch eine genverändernde Substanz mit vermutlich hochgiftigen Adjuvanzien und meißelt das auch noch in ein verbindliches Gesetz. Nichtvergiftete werden mit Freiheitsentzug bestraft, vergiftete tragen das Risiko selbst und sind zudem aufgehetzt, Uneinsichtige zu melden.

Weitere Links:

Studie ist Sprengstoff: SARS-CoV-2 mindestens sieben Jahre alt?: https://sciencefiles.org/2020/06/30/studie-ist-sprengstoff-sars-cov-2-mindestens-sieben-jahre-alt/

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Gesundheits­ministerium legt nationale Impfstrategie vor:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117781/Ge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADterium-legt-nationale-Impfstrategie-vor

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Über Impfstoffe zur digitalen Identität?:

https://www.heise.de/tp/features/Ueber-Impfstoffe-zur-digitalen-Identitaet-4713041.html

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Quelle: http://freie-impfentscheidung.blogspot.com/p/neues-infektionsschutzgesetz-indirekte.html