Die Bundesregierung hat am 21.10.2020 den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts beschlossen.

Bundesinnenminister Seehofer: „Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Sicherheitsbehörden den Feinden unserer Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherlaufen. Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei. Das Gesetz ist ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen.“

Die Demonstranten für die Wahrung demokratischer Grundrechte sind per Definition und Beschlusslage der Regierung nun also „Feinde der Demokratie“. Denn vor Monaten schon wurde beschlossen, dass „Gefährder“ per se mit „Terroristen“ auf eine Stufe gestellt sind. Gefährder sind mittlerweile auch Menschen, die sich trotz einer Testung mit positivem Ergebnis nicht in eine Quarantäne begeben.

Gesetz: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/novelle-verfasschungsschutzrecht.html

Zur Geschichte:

„Im Januar 2017 zogen Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas „die Konsequenzen“ aus dem Berliner Ereignis und kündigten ein neues Maßnahmenpaket an, darunter erleichterte Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln für sogenannte Gefährder. Am 27. April 2017 verabschiedete die Mehrheit des Bundestags einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieses Gesetz erlaubt dem Bundeskriminalamt (BKA), „terroristische Gefährder“ unter Hausarrest zu setzen und diese mit einer elektronischen Fußfessel und anderen „technischen Mitteln“ zu überwachen. Die Westfälische Rundschau brachte diese Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Berliner Ereignis:
„Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember.“

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/staatstheater-zu-weihnachten

Nun kommt eines zum Anderen. Und die Bestätigung, dass ganz lange Arme in unser aller Leben eingreifen werden…

Bayern führte 2018 die „Unendlichkeitshaft“ ein. Wer unter Verdacht steht, ein Gefährder zu sein, kann schon bald lange in Haft gehen – unendlich lange.

Gefährder können sogar vorbeugend eingesperrt werden. Der Landtag stimmte für das Polizeiaufgabengesetz, dass die Erhöhung der Präventivhaft von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit vorsieht. Alle drei Monate soll ein Richter darüber entscheiden müssen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/gefaehrder-gesetz-bayern-fuehrt-die-unendlichkeitshaft-ein-1.3594307

Und da das so natürlich nicht in Größenordnungen umzusetzen geht, werden die „Vorverurteilten“ zu Hause interniert. Und gesichert ist das nunmehr mit der Grundgesetzänderung zum Wohle der Demokratie.

Neben der Durchsuchung von Inhalten in der „Cloud“ darf die Polizei Gesichtserkennung auf Demonstrationen einsetzen. Und das sind nur zwei der vielen neuen Befugnisse.

Quelle: https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst-aufruesten/

Abb: Nur dass keine Hoffnung aufkommt. Es geht nicht nur um „WhatsApp“ von Facebook.

„Der Abbau der Grundrechte und das Voranschreiten staatlicher Willkür inklusive der Tendenz zur „Mollathisierung“ politisch unerwünschter Personen mittels Gefährdergesetzen u. dgl. sind leider in der Tat unübersehbar. Hans-Jürgen Papier, der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts konstatiert bereits eine Erosion des Rechtsstaats und warnt eindringlich vor dem Einmünden in einen totalitären Staat und vor einer „Willkürherrschaft“ in Deutschland.“

Quelle: https://www.nachrichtenspiegel.de/2020/04/18/ein-paar-abschliessende-anmerkungen-zur-causa-bahner-beate-bahner-story/

Auch Virus- und Impfkritiker sind also „Gefährder“. Das gilt in Deutschland als „gesicherte Information“. (Anmerkung: für diese Zeile wurde ich bei FB bereits in die Ecke gestellt – doppelte Bestrafung geht also nicht.)

Abb: Facebook-Zensur in Verletzung des Artikel 5 GG: Juni 2020

Die Furcht vor dem Virus scheint die Angstneurosen mancher Erwachsenen derart zu verstärken, dass sie auch ohne staatliche Förderung „ihren“ Kampf gegen „Regelbrecher“ und „Gefährder“ ausfechten. Die Wut, welche der zugrundeliegenden Angst entspringt, trifft nicht selten auch die Kleinen unserer Gesellschaft, da diese naturgemäß durch — bisher noch — unbefangeneres Verhalten in Erscheinung treten. Covid wird eine ganze Generation verändern. Nachhaltig.

22.10.2020